Spezifische Geschäftsbedingungen AGB Hosting (SwoopHOSTING)


zur allgemeinen AGB
(Stand Nov 2015)

§ 1 Internetdiesnstleistungen und Hosting
Swoop Marketing Ltd - im folgenden swoop genannt - führt Ihre Leistungen und Vereinbarungen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Zukünftige Leistungen partizipieren ebenfalls davon. änderungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Swoop gültig.
§ 2 Geheimhaltung, Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten (auch Zugangsdaten) durch Swoop in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit eine Notwendigkeit besteht. Außerdem stimmt der Auftraggeber zu, dass seine Daten an Subunternehmen (die mit Swoop kooperieren) weitergegeben und dort in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert und verarbeitet werden dürfen, wenn die Notwendigkeit besteht. (z.B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung)
§ 3a Beratung
Jegliche Form der (Vorab-) Beratung (mündlich, telefonisch, schriftlich) wird mit Vertragsabschluss unentgeltlich verrechnet. Sollte es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen uso wird dieses mit einem Stundensatz von 40 Euro +Ust. in Rechnung gestellt. An- und Abfahren zum Kunden werden ebenfalls zu diesen Konditionen verrechnet.

§ 3a Angebote / Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung
Alle Angebote sind frei bleibend und dürfen von Swoop bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung widerrufen werden. Jede Auftragsbestätigung, Frist- oder Terminabsprache (zu den Bedingungen dieser AGB) wird schriftlich per Brief oder Fax angenommen. Sonderbedingungen - mündlich oder per Mail - bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Bei Vertragsabschluss gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Swoop behält sich das Recht vor, innerhalb der Zeitspanne von 14 Tagen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass unvorhersehbare ( unter anderem auch programmiertechnische) Schwierigkeiten auftreten. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf Schadensersatzansprüche.
§ 4 Auftragsablauf
Nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber beginnt Swoop die Arbeit. Wenn der Wert des Auftrages 2000 Euro übersteigt, erstellt Swoop im ersten Schritt (innerhalb der vereinbarten Frist) einen Musterentwurf bereit. Diesen Entwurf prüft der Auftraggeber. Sollte das Auftragsvolumen kleiner 2000 Euro sein, wird der Auftrag fertig gestellt. Sollte ein Entwurf vorab angefordert werden und es zu keinem Vertragsabschluss kommen, wird der Entwurf mit einem Stundensatz von 50 Euro +Ust. in Rechnung gestellt.
§ 5 Urheberrecht und Copyright
Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten (wie Texte, Hyperlinks, Grafiken, Videos etc.) werden von Swoop nicht auf Urheberrechte und Copyright überprüft. Entstehende Ansprüche gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Swoop zu jedem Zeitpunkt davon frei. Die durch Swoop gestellten Daten sind davon ausgenommen.
Bei Auftragsprogammierarbeiten (Code in gängigen Programmiersprachen) gilt generell ein Nutzungsrecht auf Lizenzbasis. Eine Lizenz gilt generell , soweit nicht anders vereinbart, für eine Top-Level-Domain (Tld). Ein generelles eingeräumtes Verwertungsrecht für jegliche Software besteht nicht. EinVerwertungsrecht kann eingeräumt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurde. Eventuelle Erweiterungen des Nutzungsrechtes und Lizenzgebühren gegenüber Drittanbieter hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
§ 6 Vergütung
Die Gewährung der Nutzungsrechte sowie die Vergütung der erbrachten Leistungen (Skizzen, Zeichnungen, Servereinrichtung, Programmierung, Erklärungen zum SEO etc.) erfolgt auf Grundlage des vereinbarten individuellen Preises, welcher an den Tagessatz gekoppelt ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers zurückgezogen oder nicht angenommen, einbindet dies den Auftraggeber nicht von der Zahlung der bereits erfolgten Leistung durch Swoop. Sollte nach Fertigstellung des Auftrags der Hosting-Anbieter nicht Swoop sein, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro fällig. Eine spätere überführung auf einen anderen Hosting-Anbieter kann nach einem Jahr erfolgen und wird mit 50 Euro in Rechnung gestellt.
§ 7 Garantievereinbarung
Der Auftraggeber hat das Recht, änderungen/Nachbesserungen zu verlangen. Nachbesserungen dürfen nicht mehr als 10% der gesamten Entwicklungskosten (Entwurf, Layout, Design, Umsetzung, Installation etc.) des Projekts übersteigen und (oder) nicht länger als 0,5 Tage andauern. Ausnahmen bei größeren Projekten werden schriftlich festgehalten. Tiefgreifende änderungen wie ein komplettes Neudesign des Projektes, neue oder zusätzliche Funktionswünsche bzw. Abänderungen an bestehenden Funktionen am eingesetzten Drittsystem wie einem CMS, Onlineshop werden als Zusatzaufwand auf Stundensatzbasis oder Tagessatzbasis geltend gemacht. Grundsätzlich werden Open-Source-Drittsystme verwendet. Plugins der eingesetzten Systeme wie z.B. ein Gästebuch, eine Twitteranzeige, ein Forum, Google Maps etc. zählen als Funktionswünsche.
§ 8 Gewährleistung, Mängel
Swoop hat die Pflicht, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Swoop verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung bei Mängeln. Der optische Aspekt (Design) ist kein Mangel. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit, programmiertechnische Schwierigkeiten) kann der Auftraggeber die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Swoop kann nicht (direkt oder indirekt) für (insbesondere Sicherheits-) Fehler, die durch das Drittsystem, deren Erweiterungen und deren Komposition entstehen können, haftbar gemacht werden.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
Sollte der Hosting-Partner für das fertige Produkt nicht Swoop sein, übernehmen wir keinerlei Haftung (nach der Einrichtung) für einen ordnungsgemäßen Betrieb. Swoop kann nicht für (im speziellen sicherheitsrelevante) Fehler und Fehlverhalten an einem Drittsystem oder deren Komponenten haftbar gemacht werden. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dazu zählt insbesondere der Ersatz von Schäden, welche nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden sind. Swoop kann nicht für juristische Inhalte (im Speziellen das Impressum) beim Kunden haftbar gemacht werden.
§ 10 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Swoop sämtliche vom Auftraggeber erhaltene Daten (im speziellen Bilder und URL) für eigene (und nur für eigene) Werbemittel (im allgemeinen für seine Referenzen) benutzen kann. Der Auftraggeber willigt ein, dass auf seinem Internetauftritt der Internetauftritt von Swoop verlinkt wird (einmal kleine Grafik, einmal textuell im Impressum), so genannte Backlinks.
§11 Hosting
Dieser Teil ist nicht für alle Kunden von Bestand. Dieser Teil trifft nur auf Kunden zu, die sich durch Swoop hosten lassen.
§11.1 Vertragsdauer
Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweils vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. (Siehe auch §6) Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
§11.2 Domaininhaber
Der Kunde bleibt immer der Inhaber.
§11.3 Inhalte
Wir sind nicht für die Inhalte jeglicher Form verantwortlich. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung.
§11.4 Leistungen
Der Serverzentrumbetreiber (www.simplyroot.de,www.domainfactory.de) sagt eine Erreichbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten: Durch Hackerangriffe, Stromausfall, Probleme des Carrier, Serverupdates, unvorhersehbare Dinge. Swoop behält die selben Fakten bei.
§11.5 Verpflichtungen
Der Kunde verpflichet sich selbständig Backups zu erstellen.
§ 12 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
loading Lade...